Wem gehört das Erbe bis zum Erhalt des Erbscheins?

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Bis zum Erhalt des Erbscheins gehört das Erbe grundsätzlich dem Erben, auch wenn dieser noch nicht offiziell als solcher anerkannt ist. Der Erbe hat jedoch noch keine rechtliche Möglichkeit, das Erbe zu verwalten oder darüber zu verfügen, bis der Erbschein vorliegt. In der Regel wird das Erbe in dieser Zeit als "vorläufiges Erbe" betrachtet, und die Erben müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten, bis die Erbfolge durch den Erbschein bestätigt ist.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Erbschein Nachlass

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