Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]
Bei einer Mängelrüge wird in der Regel das Konto „Mängelrüge“ oder „Reklationen“ verwendet. In der Buchhaltung kann dies je nach Unternehmensstruktur und Kontenrahmen variieren. Oftmals wird auch das Konto „Warenbestand“ oder „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ angepasst, um die Mängelrüge korrekt abzubilden. Es ist wichtig, die spezifischen Buchhaltungsrichtlinien des Unternehmens zu beachten.
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]