Welchem Grundgesetzartikel gehört das Grundrecht auf Freizügigkeit?

Antwort

Das Grundrecht auf Freizügigkeit ist in Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dieser Artikel garantiert das Recht, sich im gesamten Bundesgebiet frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.

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