Ein allgemeines deutsches Gesetz, das Männern für längere Auslandsaufenthalte eine besondere Genehmigungspflicht auferlegt, gibt es nicht. Wahrscheinlich ist eine Verwechslung mit &aum...
Welche Strafe bei Cybergrooming?
Antwort vomCybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, ist in Deutschland strafbar. Nach § 176b des Strafgesetzbuches (StGB) kann Cybergrooming mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen. Weitere Informationen findest du im deutschen Strafgesetzbuch: [§ 176b StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176b.html).