Was verbietet die Todesstrafe im Grundgesetz?

Antwort vom

Die Todesstrafe ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 102 verboten. Dieser Artikel besagt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Damit wird die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und die Würde des Menschen, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist, unterstrichen.