Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Sachmängel sind Fehler oder Defekte an einer Sache, die deren Wert oder Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Im deutschen Recht sind Sachmängel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 434 ff. BGB. Ein Sachmangel liegt vor, wenn: 1. Die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2. Die Sache sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. 3. Die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. 4. Eine andere Sache geliefert wird als vereinbart. 5. Eine zu geringe Menge geliefert wird. Wenn ein Sachmangel vorliegt, hat der Käufer verschiedene Rechte, wie z.B. Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.
Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Die Gewährleistung bei einer Photovoltaik(PV)-Anlage richtet sich in Deutschland nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für neue PV-Anlagen gilt in der R... [mehr]
Ein Gebrauchtwagenhändler kann die gesetzliche Gewährleistung für Verschleißteile **nicht vollständig ausschließen**. Nach deutschem Recht (§ 476 BGB) gilt bei Ver... [mehr]
Bei einem Sachmangel mit Folgeschäden im Rahmen eines Regresses (z. B. nach § 437 BGB oder im Rahmen der Lieferkette nach § 445a BGB) ist grundsätzlich der Einkaufspreis maßg... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]