Sachmängel sind Fehler oder Defekte an einer Sache, die deren Wert oder Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen. Im deutschen Recht sind Sachmängel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 434 ff. BGB. Ein Sachmangel liegt vor, wenn: 1. Die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2. Die Sache sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. 3. Die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. 4. Eine andere Sache geliefert wird als vereinbart. 5. Eine zu geringe Menge geliefert wird. Wenn ein Sachmangel vorliegt, hat der Käufer verschiedene Rechte, wie z.B. Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.