Was muss ein Prokurist vor seiner Unterschrift setzen, um seine Vollmacht zu kennzeichnen?

Antwort

Ein Prokurist oder einekuristin muss vor seiner Unterschrift den Zusatz „ppa.“ (per procura) setzen, um zu kennzeichnen, dass er oder sie im Rahmen der Prokura handelt. Dies macht deutlich, dass die Unterschrift im Namen des Unternehmens erfolgt und nicht in persönlicher Eigenschaft.

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