Für die Anzeige als Verfahrensbevollmächtigter reicht in der Regel ein kurzer Schriftsatz („Anzeige der Bevollmächtigung“) mit Rubrum/ Aktenzeichen, Parteibezeichnung und de...
Ein Prokurist oder einekuristin muss vor seiner Unterschrift den Zusatz „ppa.“ (per procura) setzen, um zu kennzeichnen, dass er oder sie im Rahmen der Prokura handelt. Dies macht deutlich, dass die Unterschrift im Namen des Unternehmens erfolgt und nicht in persönlicher Eigenschaft.
Für die Anzeige als Verfahrensbevollmächtigter reicht in der Regel ein kurzer Schriftsatz („Anzeige der Bevollmächtigung“) mit Rubrum/ Aktenzeichen, Parteibezeichnung und de...
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...