Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Es handelt sich dabei um ein dingliches Geschäft, das die Rechtslage an einem bestimmten Gegenstand direkt beeinflusst. Beispiele für Verfügungsgeschäfte sind die Übereignung einer Sache, die Abtretung einer Forderung oder die Bestellung einer Hypothek. Im deutschen Rechtssystem wird das Verfügungsgeschäft vom Verpflichtungsgeschäft unterschieden, das lediglich die Verpflichtung zur Vornahme eines Verfügungsgeschäfts begründet.