Tarifrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Vertretungen, wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, regeln. Es umfasst insbesondere die Aushandlung, den Abschluss und die Anwendung von Tarifverträgen. Diese Verträge legen Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und andere Arbeitsbedingungen fest. Wichtige Aspekte des Tarifrechts sind: 1. **Tarifautonomie**: Das Recht der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. 2. **Tarifvertrag**: Ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten regelt. 3. **Geltungsbereich**: Tarifverträge gelten in der Regel nur für Mitglieder der vertragsschließenden Parteien, können aber durch Allgemeinverbindlicherklärung auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber eines bestimmten Wirtschaftszweigs ausgeweitet werden. 4. **Friedenspflicht**: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen die Tarifparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks oder Aussperrungen) durchführen. Weitere Informationen zum Tarifrecht können auf den Webseiten von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder spezialisierten Rechtsportalen gefunden werden.