Ein stellvertretendes Commodum ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Zivilrecht. Er bezeichnet den Ersatz oder die Entschädigung, die an die Stelle eines ursprünglich geschuldeten Gegenstands tritt, wenn dieser nicht mehr verfügbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Sache, die Gegenstand eines Schuldverhältnisses ist, zerstört wird und der Schuldner dafür eine Versicherungsleistung oder eine Entschädigung erhält. Diese Ersatzleistung tritt dann an die Stelle der ursprünglichen Sache und wird als stellvertretendes Commodum bezeichnet.