Prokura einfach erklärt

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Prokura ist eine spezielle Vollmacht, die einem Mitarbeiter eines Unternehmens erteilt wird, um im Namen des Unternehmens rechtliche Geschäfte abzuschließen. Diese Vollmacht ist im Handelsrecht geregelt und ermöglicht es dem Prokuristen, weitreichende Entscheidungen zu treffen, wie zum Beispiel Verträge zu unterzeichnen oder Kredite aufzunehmen. Die Prokura kann in verschiedenen Formen erteilt werden, zum Beispiel als Einzelprokura (eine Person hat die Vollmacht) oder als Gesamtprokura (mehrere Personen müssen gemeinsam handeln). Es ist wichtig zu beachten, dass der Prokurist nicht alle Entscheidungen treffen kann, wie etwa die Änderung des Gesellschaftsvertrags oder die Auflösung des Unternehmens.

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