Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Eine privatrechtliche Bindung bezeichnet die Verpflichtung, die sich aus einem Vertrag oder einer Vereinbarung zwischen Privatpersonen oder privaten Unternehmen ergibt. Diese Bindung entsteht durch die freiwillige und gegenseitige Zustimmung der beteiligten Parteien und ist durch das Zivilrecht geregelt. Beispiele für privatrechtliche Bindungen sind Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstleistungsverträge. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen kann rechtlich durchgesetzt werden, und bei Nichterfüllung können rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen drohen.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]