Ein Sachgegenstand ist ein physisches Objekt, das greifbar und materiell ist. Im rechtlichen Kontext bezieht sich der Begriff oft auf bewegliche oder unbewegliche Sachen, die Gegenstand von Rechtsgeschäften sein können. Beispiele für Sachgegenstände sind Möbel, Fahrzeuge, Grundstücke oder Gebäude. Sie unterscheiden sich von immateriellen Gütern wie Rechten oder Dienstleistungen.