Ein Konkordat ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl (der katholischen Kirche) und einem Staat. Es regelt die Beziehungen zwischen der Kirche und dem Staat, insbesondere in Fragen wie der Anerkennung von kirchlichen Institutionen, der Regelung von kirchlichen Angelegenheiten, der Religionsfreiheit und der Zusammenarbeit in sozialen und kulturellen Belangen. Konkordate können auch Bestimmungen über die Ausbildung von Geistlichen, die Finanzierung von Kirchen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für kirchliche Aktivitäten enthalten.