Im Vergaberecht bezeichnet der Begriff "besonders vorteilhafter Preis" in der Regel ein Angebot, das im Vergleich zu anderen Angeboten ein besonders günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Dies kann sich auf den niedrigsten Preis beziehen, der für die geforderte Leistung angeboten wird, oder auf ein Angebot, das trotz eines höheren Preises durch zusätzliche qualitative Vorteile oder innovative Lösungen überzeugt. Die Bewertung der Angebote erfolgt häufig nach bestimmten Kriterien, die im Vergabeverfahren festgelegt sind, wie z.B. Preis, Qualität, technische Merkmale oder Lieferbedingungen. Ein besonders vorteilhafter Preis kann somit auch im Kontext der Wirtschaftlichkeit und der Erfüllung der Anforderungen des Auftraggebers betrachtet werden. In vielen Fällen wird der Begriff im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verwendet, um sicherzustellen, dass die öffentliche Hand die besten Angebote erhält und gleichzeitig Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren gewährleistet sind.