Die Begründetheit im Staatsorganisationsrecht bezieht sich auf die rechtliche Grundlage und die Legitimität von staatlichen Organen und deren Handlungen. Sie ist ein zentraler Aspekt der verfassungsrechtlichen Ordnung und umfasst die Fragen, ob die Organe des Staates (wie Legislative, Exekutive und Judikative) in Übereinstimmung mit der Verfassung handeln und ob ihre Befugnisse und Aufgaben klar definiert sind. Im deutschen Rechtssystem ist die Begründetheit insbesondere im Grundgesetz verankert. Hierbei spielen die Prinzipien der Gewaltenteilung, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie eine entscheidende Rolle. Die Begründetheit kann auch die Überprüfung von Gesetzen und staatlichen Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung umfassen, was durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt. Zusammengefasst ist die Begründetheit im Staatsorganisationsrecht ein Maßstab für die Rechtmäßigkeit und Legitimität staatlichen Handelns im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.