Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Eine Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Sie bezeichnet Recht eines Gläubigers, bestimmtestände aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, weil diese nicht zum Vermögen des Schuldners gehören, sondern dem Gläubiger oder einem Dritten. Die Aussonderung ist in Deutschland in § 47 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Rechtsstellung des Gläubigers, die zu einer Aussonderung berechtigt, ist die des Eigentümers oder eines sonst dinglich Berechtigten an dem betreffenden Gegenstand. Das bedeutet, der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Gegenstand nicht zum Vermögen des insolventen Schuldners gehört, sondern ihm selbst oder einem Dritten gehört.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]