Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Eine Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Sie bezeichnet Recht eines Gläubigers, bestimmtestände aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, weil diese nicht zum Vermögen des Schuldners gehören, sondern dem Gläubiger oder einem Dritten. Die Aussonderung ist in Deutschland in § 47 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Rechtsstellung des Gläubigers, die zu einer Aussonderung berechtigt, ist die des Eigentümers oder eines sonst dinglich Berechtigten an dem betreffenden Gegenstand. Das bedeutet, der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Gegenstand nicht zum Vermögen des insolventen Schuldners gehört, sondern ihm selbst oder einem Dritten gehört.
Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Im Insolvenzverfahren kann die Beantragung der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner selbst erfolgen. Hier sind die Schritte, die typischer... [mehr]
Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]
Der Schuldner des Konkursiten bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen, das dem insolventen Schuldner Geld schuldet. Im Rahmen eines Konkursverfahrens wird das Vermögen des Schuldners ve... [mehr]