In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Eine Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Sie bezeichnet Recht eines Gläubigers, bestimmtestände aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, weil diese nicht zum Vermögen des Schuldners gehören, sondern dem Gläubiger oder einem Dritten. Die Aussonderung ist in Deutschland in § 47 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Rechtsstellung des Gläubigers, die zu einer Aussonderung berechtigt, ist die des Eigentümers oder eines sonst dinglich Berechtigten an dem betreffenden Gegenstand. Das bedeutet, der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Gegenstand nicht zum Vermögen des insolventen Schuldners gehört, sondern ihm selbst oder einem Dritten gehört.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]