Was ist eine Aussonderung, wo ist sie geregelt und welche Rechtsstellung des Gläubigers berechtigt zu ihr?

Antwort

Eine Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Sie bezeichnet Recht eines Gläubigers, bestimmtestände aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, weil diese nicht zum Vermögen des Schuldners gehören, sondern dem Gläubiger oder einem Dritten. Die Aussonderung ist in Deutschland in § 47 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Rechtsstellung des Gläubigers, die zu einer Aussonderung berechtigt, ist die des Eigentümers oder eines sonst dinglich Berechtigten an dem betreffenden Gegenstand. Das bedeutet, der Gläubiger muss nachweisen können, dass der Gegenstand nicht zum Vermögen des insolventen Schuldners gehört, sondern ihm selbst oder einem Dritten gehört.

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