Verhältnismäßigkeit ist ein Prinzip, das besagt, dass Maßnahmen oder Handlungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen müssen. Es wird oft im rechtlichen und politischen Kontext verwendet, um sicherzustellen, dass Eingriffe in Rechte oder Freiheiten nicht übermäßig sind und dass der Nutzen der Maßnahme den Schaden oder die Einschränkung rechtfertigt. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit umfasst in der Regel drei Elemente: 1. **Geeignetheit**: Die Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen. 2. **Erforderlichkeit**: Es darf keine weniger einschneidende Maßnahme geben, die den gleichen Erfolg verspricht. 3. **Angemessenheit**: Der Nutzen der Maßnahme muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den Nachteilen stehen, die sie verursacht. Dieses Prinzip wird häufig in der Rechtsprechung angewendet, um die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Verwaltungsakten zu überprüfen.