In der Schweiz ist die Leibesvisitation (körperliche Durchsuchung) rechtlich geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist ein Eingriff in die persö... [mehr]
Bei einer Leibesvisitation hat die Polizei bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften zu beachten. Eine Polizistin darf im Rahmen einer Leibesvisitation Maßnahmen durchführen: 1. **Durchführung der Visitation**: Die Polizistin darf den Körper des Betroffenen abtasten, um verbotene Gegenstände oder Drogen zu finden. Dies geschieht in der Regel an Orten, die als sicher gelten, wie z.B. in einem Polizeirevier. 2. **Einhaltung der Würde**: Die Visitation muss unter Wahrung der Würde des Betroffenen erfolgen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Maßnahme so wenig invasiv wie möglich ist. 3. **Anwesenheit einer weiteren Person**: In der Regel sollte eine weitere Person, oft ein Kollege oder eine Kollegin, anwesend sein, um die Transparenz und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu gewährleisten. 4. **Einwilligung**: Wenn möglich, sollte die Zustimmung des Betroffenen eingeholt werden. Bei bestimmten Verdachtsmomenten kann die Visitation jedoch auch ohne Zustimmung durchgeführt werden. 5. **Dokumentation**: Die durchgeführten Maßnahmen sollten dokumentiert werden, um im Nachhinein nachvollziehbar zu sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Land und Bundesland variieren können. Bei spezifischen Fragen zu den rechtlichen Grundlagen oder Verfahren ist es ratsam, sich an die zuständige Polizeibehörde oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
In der Schweiz ist die Leibesvisitation (körperliche Durchsuchung) rechtlich geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist ein Eingriff in die persö... [mehr]