Eine Ombudsstelle im Kinderschutz ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Beteiligte, die Unterstützung oder Beratung bei Problemen... [mehr]
Eine bevollmächtigte Person, auch Bevollmächtigter genannt, handelt im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) und hat bestimmte Rechte und Pflichten. Die genauen Befugnisse hängen von der Art der Vollmacht ab (z.B. Generalvollmacht, Spezialvollmacht). **Was eine bevollmächtigte Person darf:** 1. **Rechtsgeschäfte abschließen:** Sie kann Verträge im Namen des Vollmachtgebers unterzeichnen. 2. **Entscheidungen treffen:** Sie kann Entscheidungen treffen, die im Rahmen der Vollmacht liegen. 3. **Vertretung vor Behörden:** Sie kann den Vollmachtgeber bei Behörden und Institutionen vertreten. 4. **Zugriff auf Konten:** Bei entsprechender Vollmacht kann sie auf Bankkonten zugreifen und Transaktionen durchführen. **Was eine bevollmächtigte Person nicht darf:** 1. **Über die Vollmacht hinaus handeln:** Sie darf keine Entscheidungen treffen oder Geschäfte abschließen, die nicht ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt sind. 2. **Eigene Interessen verfolgen:** Sie muss im besten Interesse des Vollmachtgebers handeln und darf keine persönlichen Vorteile aus der Vollmacht ziehen. 3. **Vollmacht widerrufen:** Sie kann die Vollmacht nicht eigenständig widerrufen oder ändern. 4. **Rechtsgeschäfte, die persönliche Haftung erfordern:** In der Regel darf sie keine Geschäfte eingehen, die eine persönliche Haftung für den Vollmachtgeber nach sich ziehen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar und präzise formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
Eine Ombudsstelle im Kinderschutz ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Beteiligte, die Unterstützung oder Beratung bei Problemen... [mehr]