Was besagt § 107 Abs. 2 InsO und kann ich die Ware sofort zurückbekommen?

Antwort

§ 107 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) regelt die Rückgabe von Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags geliefert wurden, wenn der Käufer insolvent ist. Demnach kann der Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgabe der Ware verlangen, wenn diese noch im Eigentum des Verkäufers steht und der Käufer insolvent ist. Ob du die Ware sofort zurückbekommen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Lieferung, dem Zustand der Ware und ob die Voraussetzungen für eine Rückgabe erfüllt sind. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände deines Falls zu klären.

Kategorie: Recht Tags: InsO Rückgabe Ware
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