Was besagt der Wertgrenzenerlass M-V?

Antwort

Der Wertgrenzenerlass M-V (Mecklenburg-Vorpommern) regelt die Anwendung von Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Er legt fest, ab welchen Auftragswerten bestimmte Vergabeverfahren angewendet werden müssen. Ziel ist es, Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Der Erlass definiert die Schwellenwerte für die verschiedenen Vergabeverfahren und gibt Hinweise zur Durchführung der Vergabe. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und aktuellen Werte im Erlass selbst zu überprüfen, da diese sich ändern können.

Kategorie: Recht Tags: Wertgrenze Erlass M-V
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