Ein Erlass des Ministeriums ist grundsätzlich an die Schriftform gebunden. Das bedeutet, er muss schriftlich abgefasst und in der Regel von der zuständigen Person unterzeichnet werden. Die g... [mehr]
Der Wertgrenzenerlass M-V (Mecklenburg-Vorpommern) regelt die Anwendung von Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Er legt fest, ab welchen Auftragswerten bestimmte Vergabeverfahren angewendet werden müssen. Ziel ist es, Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Der Erlass definiert die Schwellenwerte für die verschiedenen Vergabeverfahren und gibt Hinweise zur Durchführung der Vergabe. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und aktuellen Werte im Erlass selbst zu überprüfen, da diese sich ändern können.
Ein Erlass des Ministeriums ist grundsätzlich an die Schriftform gebunden. Das bedeutet, er muss schriftlich abgefasst und in der Regel von der zuständigen Person unterzeichnet werden. Die g... [mehr]