Was besagt § 48 UmwG?

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§ 48 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) in Deutschland regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Im Wesentlichen geht es darum, wie zwei oder mehr Kapitalgesellschaften zu einer einzigen Gesellschaft verschmolzen werden können. Der Paragraph enthält Bestimmungen zu den erforderlichen Beschlüssen der beteiligten Gesellschaften, den notwendigen Zustimmungen der Gesellschafter und den rechtlichen Folgen der Verschmelzung. Für den genauen Wortlaut und detaillierte Informationen empfiehlt es sich, den Text des § 48 UmwG direkt im Gesetz nachzulesen: [§ 48 UmwG](https://www.gesetze-im-internet.de/umwg/__48.html).

Kategorie: Recht Tags: UmwG Fusion Gesetz

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