Was besagt § 229 StGB?

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§ 229 des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich mit der fahrlässigen Körperverletzung. Dieser Paragraph regelt die Strafe für Personen, die durch Fahrlässigkeit eine Körperverletzung verursachen. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe betragen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die Schwere der Fahrlässigkeit zu berücksichtigen, um die rechtlichen Konsequenzen zu bestimmen.

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