Was besagt § 227 ZPO?

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**§ 227 ZPO regelt die Verlegung oder Vertagung eines Gerichtstermins: Ein Termin wird nur aufgehoben oder verschoben, wenn dafür ein erheblicher Grund vorliegt.** Typische erhebliche Gründe sind zum Beispiel plötzliche Krankheit, ein unverschuldeter Verhinderungsgrund oder fehlende Möglichkeit, sich ausreichend vorzubereiten. Bloße Unbequemlichkeit, Urlaubsplanung oder allgemeine Terminkollisionen reichen in der Regel nicht. Wichtig ist die praktische Folge: Wer einen Termin verschieben will, muss den Grund konkret darlegen und auf Verlangen glaubhaft machen. Das Gericht entscheidet darüber nach Ermessen. Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Termin schon verschoben wird, sobald eine Partei das beantragt. Das stimmt nicht. § 227 ZPO schützt vor unnötigen Verzögerungen und soll sicherstellen, dass Verfahren zügig durchgeführt werden.

Kategorie: Recht Tags: ZPO Termin Verlegung