In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]
Zession ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und bezeichnet die Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Dabei tritt der ursprüngliche Gläubiger seine Rechte aus der Forderung an den neuen Gläubiger ab, der dann anstelle des ursprünglichen Gläubigers die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen kann. Die Zession ist in den §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]