In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Zession ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und bezeichnet die Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Dabei tritt der ursprüngliche Gläubiger seine Rechte aus der Forderung an den neuen Gläubiger ab, der dann anstelle des ursprünglichen Gläubigers die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen kann. Die Zession ist in den §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]