Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, die auf der persönlichen Zusammenarbeit von mehreren Personen basiert. Die Gesellschafter sind in der Regel persönlich haftbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Beispiele für Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Eine Kapitalgesellschaft hingegen ist eine Unternehmensform, bei der das Kapital im Vordergrund steht und die Gesellschafter nur beschränkt haften. Das bedeutet, dass die Haftung der Gesellschafter in der Regel auf ihre Einlage beschränkt ist. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Gesellschaftsformen liegt also in der Haftung der Gesellschafter und der Art der Unternehmensführung.