Was bedeutet § 21 EggVG und steht etwas in meinem Führungszeugnis?

Antwort

§ 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelt die Anforderungen an die Transparenz und die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das EEG nicht direkt mit Führungszeugnissen in Verbindung steht. Ein Führungszeugnis enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und bestimmte gerichtliche Entscheidungen. Ob etwas in deinem Führungszeugnis steht, hängt von deinem persönlichen strafrechtlichen Hintergrund ab. Wenn du keine relevanten Verurteilungen hast, wird dein Führungszeugnis in der Regel keine Einträge enthalten. Bei spezifischen Fragen zu deinem Führungszeugnis ist es ratsam, dich an das zuständige Einwohnermeldeamt oder die entsprechende Behörde zu wenden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten