Ja – bei einer Kündigung, für die das Gesetz die Schriftform verlangt, muss die Unterschrift grundsätzlich im Original auf dem Papier stehen. Eine Kopie, ein Scan, eine eingescann...
Ist das richtig formuliert: „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Vorbeglaubigung meines Führungszeugnisses unter Vorlage des Führungszeugnisses im Original“?
Antwort vom**Fast richtig – korrekt und natürlich formuliert wäre: „Hiermit beantrage ich die Vorbeglaubigung meines Führungszeugnisses unter Vorlage des Führungszeugnisses im Original.“** „Mit der Vorlagen“ ist falsch; richtig ist **„unter Vorlage“** oder einfacher **„bei Vorlage“**. Noch besser für ein offizielles Schreiben ist diese knappe Version: **„Hiermit beantrage ich die Vorbeglaubigung meines Führungszeugnisses. Das Führungszeugnis füge ich im Original bei.“**
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Muss die Unterschrift auf einem Arbeitsvertrag im Original sein?
Nein – ein Arbeitsvertrag muss in Deutschland grundsätzlich nicht im Original unterschrieben sein, damit er wirksam ist. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist meist gültig....