Mutterschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz von schwangeren Frauen und Müttern in der Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes. In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die Rechte und Pflichten von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Es umfasst unter anderem: 1. **Beschäftigungsverbote**: Schwangere Frauen dürfen in der Regel ab sechs Wochen vor der Geburt und bis zu acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich bereit dazu. 2. **Kündigungsschutz**: Schwangere Frauen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung ist grundsätzlich unzulässig. 3. **Gesundheitsschutz**: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet wird. 4. **Mutterschaftsgeld**: Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das während der Schutzfristen gezahlt wird. Der Mutterschutz soll sicherstellen, dass Frauen während und nach der Schwangerschaft ausreichend geschützt sind, um ihre Gesundheit und die ihres Kindes zu gewährleisten.