Was bedeutet ledig im rechtlichen Sinn?

Antwort

Im rechtlichen Sinn bedeutet "ledig", dass eine Person nicht verheiratet ist. Der Status "ledig" wird häufig in offiziellen Dokumenten und Formularen verwendet, um den Familienstand einer Person anzugeben. Ledige Personen haben keine rechtlichen Verpflichtungen oder Ansprüche, die aus einer Ehe resultieren, wie zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen Erbansprüche, die in einer Ehe bestehen könnten.

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