Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiede... [mehr]
Intimsphäre bezeichnet den persönlichen, privaten Bereich eines Menschen, der für ihn besonders schütwert ist. Dazu gehören intime Gedanken, Gefühle, Beziehungen und körperliche Aspekte, die eine Person nicht mit anderen teilen möchte. Die Intimsphäre ist ein wichtiger Bestandteil der Privatsphäre und spielt eine zentrale Rolle im Bereich des Datenschutzes und der persönlichen Freiheit. Der Schutz der Intimsphäre ist entscheidend für das Wohlbefinden und die persönliche Autonomie eines Individuums.
Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiede... [mehr]
Nein, das stimmt so nicht. Die Polizei kann und muss bereits eingreifen, bevor ein Stalker gewalttätig wird oder ins Haus eindringt. In Deutschland ist Stalking („Nachstellung“) nach... [mehr]
Die Bewertung, ob der Schutz des Privatgrundstücks oder die Persönlichkeitsrechte Dritter höher zu gewichten sind, hängt vom konkreten Einzelfall und der jeweiligen rechtlichen Sit... [mehr]