Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
"Hilfsweise zu kündigen" bedeutet, dass eine Person oder Partei in einem rechtlichen Kontext eine Kündigung aussprechen möchte, jedoch nur für den Fall, dass eine andere Maßnahme oder Entscheidung nicht erfolgreich ist oder nicht greift. Es handelt sich also um eine Art von Vorbehalt, bei dem die Kündigung als alternative Handlung in Betracht gezogen wird, falls die primäre Absicht oder der Hauptantrag nicht erfüllt werden kann. Dies wird häufig in rechtlichen Dokumenten oder Verträgen verwendet, um die Flexibilität zu wahren und verschiedene Optionen offen zu halten.
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Formulierung "unrecht in sich einfressen" deutet auf eine innere Auseinandersetzung mit moralischen oder ethischen Konflikten hin. Sie impliziert, dass jemand Unrecht oder Schuld in sich... [mehr]
Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, die es einer Person oder einem Unternehmen untersagt, während oder nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Gesch&a... [mehr]