Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Ein "eingetragener Verein" (e.V.) ist eine rechtliche Form eines Vereins in Deutschland, die durch Eintragung in das Vereinsregister entsteht. Diese Form bietet dem Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass er selbstständig Verträge abschließen, klagen und verklagt werden kann. Um den Status eines e.V. zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie die Erstellung einer Satzung und die Durchführung einer Gründungsversammlung. Der eingetragene Verein genießt zudem rechtliche Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen und steuerliche Vergünstigungen zu erhalten.
Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]