Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten im rechtlichen Sinne. Man unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen: 1. **Natürliche Personen**: Das sind Mensch... [mehr]
Juristische Personen sind rechtliche Einheiten, die selbstständig Rechte und Pflichten haben können. Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder die AG, sind eine Form juristischer Personen, weil sie durch das Gesetz als eigenständige Rechtssubjekte anerkannt werden. Der Hauptgrund, warum Kapitalgesellschaften als juristische Personen gelten, liegt in ihrer Struktur und Haftung. Sie haben ein eigenes Vermögen, das von dem Vermögen ihrer Gesellschafter oder Aktionäre getrennt ist. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Diese Trennung schützt das persönliche Vermögen der Gesellschafter und fördert die Kapitalbeschaffung, da Investoren bereit sind, in eine Gesellschaft zu investieren, wenn ihr Risiko begrenzt ist. Zusammengefasst sind Kapitalgesellschaften juristische Personen, weil sie rechtlich als eigenständige Einheiten fungieren, die eigene Rechte und Pflichten haben und deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten im rechtlichen Sinne. Man unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen: 1. **Natürliche Personen**: Das sind Mensch... [mehr]