Warum heißt das Kammergericht so?

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Das Kammergericht in Berlin hat seinen Namen aus historischen Gründen. Ursprünglich war es das Gericht der königlichen Kammer, also des königlichen Haushalts und der königlichen Verwaltung. Der Begriff "Kammer" bezieht sich auf die königliche Kammer, die für die Verwaltung der Finanzen und anderer Angelegenheiten des Königs zuständig war. Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Kammergericht zu einem obersten Gerichtshof für bestimmte Rechtsangelegenheiten. Der Name blieb bestehen, obwohl sich die Funktion und Zuständigkeit des Gerichts im Laufe der Jahrhunderte verändert haben.

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