Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird als "Ewigkeitsklausel" bezeichnet, weil er bestimmte grundlegende Prinzipien der Verfassung vor Änderungen schützt. Diese Klausel besagt, dass Änderungen des Grundgesetzes, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 festgelegten Grundsätze betreffen, unzulässig sind. Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Grundrechte, während Artikel 20 die Grundprinzipien des Staates, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und die Bundesstaatlichkeit, festlegt. Durch die Ewigkeitsklausel wird sichergestellt, dass diese fundamentalen Prinzipien dauerhaft geschützt bleiben und nicht durch Verfassungsänderungen abgeschafft oder wesentlich verändert werden können.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...