Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird als "Ewigkeitsklausel" bezeichnet, weil er bestimmte grundlegende Prinzipien der Verfassung vor Änderungen schützt. Diese Klausel besagt, dass Änderungen des Grundgesetzes, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 festgelegten Grundsätze betreffen, unzulässig sind. Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Grundrechte, während Artikel 20 die Grundprinzipien des Staates, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und die Bundesstaatlichkeit, festlegt. Durch die Ewigkeitsklausel wird sichergestellt, dass diese fundamentalen Prinzipien dauerhaft geschützt bleiben und nicht durch Verfassungsänderungen abgeschafft oder wesentlich verändert werden können.
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]