Die 5-jährige Wartezeit in der deutschen Rentenversicherung muss nicht zusammenhängend erfüllt werden. Unterbrechungen sind möglich. Entscheidend ist, dass insgesamt 60 Kalendermo...
War 1997 und 1998 eine selbstständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig?
Antwort vomIn Deutschland war eine selbstständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter in den Jahren 1997 und 1998 grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig, es sei denn, es handelte sich um bestimmte Berufsgruppen oder es lagen besondere Voraussetzungen vor. Selbstständige, die nicht in der Künstlersozialkasse oder in bestimmten anderen Regelungen waren, konnten sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, da es Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Fachmann oder die Deutsche Rentenversicherung zu konsultieren.
Verwandte Fragen
Wie erfüllt man die 5-jährige Anwartschaft in der deutschen Rentenversicherung?
Die 5 Jahre sind die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Erfüllt wird sie grundsätzlich durch 60 Kalendermonate mit anrechenbaren rentenrechtlichen Zeiten. Dazu z&au...