Im Insolvenzverfahren kann die Beantragung der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner selbst erfolgen. Hier sind die Schritte, die typischer... [mehr]
In Deutschland war eine selbstständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter in den Jahren 1997 und 1998 grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig, es sei denn, es handelte sich um bestimmte Berufsgruppen oder es lagen besondere Voraussetzungen vor. Selbstständige, die nicht in der Künstlersozialkasse oder in bestimmten anderen Regelungen waren, konnten sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, da es Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Fachmann oder die Deutsche Rentenversicherung zu konsultieren.
Im Insolvenzverfahren kann die Beantragung der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner selbst erfolgen. Hier sind die Schritte, die typischer... [mehr]