Wann verliert die Ehefrau eines verbeamteten Lehrers die Beihilfeberechtigung?

Antwort

Die Ehefrau eines verbeamteten Lehrers ist in der Regel nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn sie sich von ihrem Ehemann trennt oder scheidet. Auch bei einer Wiederheirats- oder Lebenspartnerschaft kann die Beihilfeberechtigung entfallen. Zudem kann es spezifische Regelungen in den jeweiligen Bundesländern geben, die die Beihilfeberechtigung betreffen. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen im Beihilferecht des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen oder sich direkt bei der zuständigen Beihilfestelle zu informieren.

Kategorie: Recht Tags: Ehefrau Beihilfe Lehrer
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