Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm ein Pflichtteilsanspruch zusteht, Kenntnis erlangt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährung auch durch bestimmte Umstände gehemmt oder unterbrochen werden kann. In speziellen Fällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
Die Schenkung eines Hauses von der Mutter an eines von vier Kindern hat im Erbfall mehrere rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht und den Pflichtteil: **1. Pflichtteilserg...
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc...