Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

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Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm ein Pflichtteilsanspruch zusteht, Kenntnis erlangt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährung auch durch bestimmte Umstände gehemmt oder unterbrochen werden kann. In speziellen Fällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.

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