Wann unterschreibe ich mit i.V. und wann mit i.A.?

Antwort vom

Die Abkürzungen "i.V." und "i.A." stehen für unterschiedliche Arten der Vertretung in der Geschäftskorrespondenz. - **i.V. (in Vertretung)**: Diese Abkürzung wird verwendet, wenn jemand im Namen einer anderen Person handelt, die dazu bevollmächtigt ist. Du unterschreibst mit "i.V.", wenn du die ausdrückliche Erlaubnis hast, für die Person zu unterschreiben, die du vertrittst. - **i.A. (im Auftrag)**: Diese Abkürzung wird verwendet, wenn du im Auftrag einer Person handelst, aber nicht unbedingt die Vollmacht hast, für sie zu unterschreiben. Du verwendest "i.A.", wenn du eine Aufgabe oder einen Auftrag ausführst, der dir von jemand anderem erteilt wurde, ohne dass du die rechtliche Vertretung dieser Person übernimmst. Zusammengefasst: Unterschreibe mit "i.V.", wenn du bevollmächtigt bist, und mit "i.A.", wenn du im Auftrag handelst, aber nicht die Vollmacht hast.

Kategorie: Recht Tags: Unterschrift I.V. I.A.

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