Rechtsgrundlage für das Speichern von Telefonnummern?

Antwort

Die Speicherung von Telefonnummern unterliegt in Deutschland und der EU den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier sind einige der wichtigsten Rechtsgrundlagen, die die Speicherung von Telefonnummern rechtfertigen können: 1. **Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)**: betroffene Person hat ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Telefonnummer gegeben. 2. **Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)**: Die Speicherung der Telefonnummer ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen oder um vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. 3. **Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)**: Die Speicherung ist erforderlich, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, der der Verantwortliche unterliegt. 4. **Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)**: Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Es ist wichtig, dass die betroffene Person über die Speicherung und den Zweck der Verarbeitung informiert wird und dass die Daten sicher und nur so lange wie nötig gespeichert werden. Weitere Informationen zur DSGVO findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [DSGVO](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-protection-eu_de).

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