Wann geht man nicht von Betriebsübergang aus?

Antwort

Ein Betriebsübergang wird in der Regel nicht angenommen, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Hier sind einige Situationen, in denen man nicht von einem Betriebsübergang ausgeht: 1. **Keine Übertragung von Betriebsmitteln**: Wenn keine wesentlichen Betriebsmittel, wie Maschinen oder Immobilien, übertragen werden, ist ein Betriebsübergang unwahrscheinlich. 2. **Keine Übernahme von Mitarbeitern**: Wenn die Mitarbeiter nicht oder nur teilweise übernommen werden, spricht dies gegen einen Betriebsübergang. 3. **Änderung der Tätigkeit**: Wenn die Tätigkeit des Unternehmens nach der Übertragung grundlegend verändert wird, könnte dies ebenfalls darauf hindeuten, dass kein Betriebsübergang vorliegt. 4. **Vorübergehende Überlassung**: Bei einer vorübergehenden Überlassung von Mitarbeitern oder Betriebsmitteln, ohne dass eine dauerhafte Übertragung stattfindet, liegt kein Betriebsübergang vor. 5. **Verkauf von Einzelteilen**: Der Verkauf von Einzelteilen oder Vermögenswerten ohne die Übertragung des gesamten Betriebs kann ebenfalls einen Betriebsübergang ausschließen. 6. **Fehlende Identität des Betriebs**: Wenn der Betrieb nach der Übertragung nicht als derselbe Betrieb erkennbar ist, könnte dies gegen einen Betriebsübergang sprechen. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, da die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren können.

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