Wann kann der Ehemann die Willenserklärung der Ehefrau anfechten?

Antwort

Der Ehemann kann die Willenserklärung der Ehefrau anfechten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Anfechtung ist möglich, wenn: 1. **Irrtum**: Die Ehefrau hat bei der Abgabe ihrer Willenserklärung einen wesentlichen Irrtum begangen, z.B. über den Inhalt oder die Bedeutung der Erklärung. 2. **Täuschung**: Wenn die Ehefrau durch arglistige Täuschung zu ihrer Willenserklärung verleitet wurde, kann der Ehemann diese anfechten. 3. **Drohung**: Sollte die Ehefrau unter Druck oder Drohung eine Willenserklärung abgegeben haben, kann auch dies ein Grund für eine Anfechtung sein. 4. **Geschäftsunfähigkeit**: Wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt der Erklärung geschäftsunfähig war, kann die Willenserklärung ebenfalls angefochten werden. Die Anfechtung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die je nach Grund der Anfechtung variiert. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände und Möglichkeiten zu klären.

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