Ja – elektronische Unterschriften auf NDAs sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist aber nicht das Wort „elektronisch“, sondern welche Form das NDA rech...
Wann ist ein Vorstand zur Unterschrift berechtigt, ab Eintragung oder ab Gesellschafterbeschluss?
Antwort vomEin Vorstand ist zur Unterschrift berechtigt, sobald er durch den Gesellschafterbeschluss bestellt wurde. Die Eintragung ins Handelsregister ist zwar erforderlich, um die Bestellung rechtlich wirksam zu machen und Dritten gegenüber zu legitimieren, jedoch kann der Vorstand bereits vor der Eintragung handeln, sofern dies im Rahmen seiner Befugnisse und der gesetzlichen Regelungen erfolgt. Es ist jedoch ratsam, dass wichtige Geschäfte erst nach der Eintragung vorgenommen werden, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.