In Deutschland ist man geschäftsfähig, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis zu diesem Alter ist die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Minderjährige ab 7 Jahren** sind beschränkt geschäftsfähig, das heißt, sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke annehmen). - **Minderjährige ab 14 Jahren** können mit eigenen Mitteln (z.B. Taschengeld) Verträge abschließen, die sie nicht über ihre finanziellen Mittel hinaus verpflichten. Die volle Geschäftsfähigkeit erlangt man mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren.