Wann gilt die Zustellung eines umgeleiteten Einschreibens?

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Die Zustellung eines Einschreibens gilt in der Regel als erfolgt, wenn der Empfänger das Einschreiben entgegengenommen hat oder wenn es an die angegebene Adresse zugestellt wurde, auch wenn der Empfänger nicht anwesend ist. Wenn der Empfänger das Einschreiben umleitet, wird die Zustellung an die neue Adresse wirksam, sobald das Einschreiben dort zugestellt wird. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Postdienstleisters zu beachten, da diese variieren können.

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