Im Nachlassrecht erhält der Ehegatte in der Regel einen Voraus, wenn der Erblasser dies in seinem Testament oder Erbvertrag festgelegt hat. Der Voraus ist ein Teil des Nachlasses, der dem Ehegatten zusteht, bevor die Erbteilung erfolgt. Dies kann beispielsweise Vermögen oder bestimmte Gegenstände umfassen, die der Ehegatte direkt erhält. In Deutschland ist der Voraus im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 1931 und 1932. Der Ehegatte hat Anspruch auf den Voraus, um seine wirtschaftliche Situation zu sichern, insbesondere wenn er von der Erbschaft abhängig ist. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen im Testament oder Erbvertrag zu prüfen, da der Erblasser auch abweichende Regelungen treffen kann.