Bis wann muss der Berufsausbildungsvertrag schriftlich niedergelegt werden?

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Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss der Berufsausbildungsvertrag schriftlich niedergelegt werden. Die Niederschrift ist spätestens bis zum Beginn der Ausbildung anzufertigen. Das bedeutet, dass der Vertrag vor dem ersten Ausbildungstag unterzeichnet und den beteiligten Parteien (Ausbilder und Auszubildender) ausgehändigt werden muss.

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