Wann wurde Artikel 3 ergänzt?

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Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. Oktober 1994 ergänzt. Dabei wurde der Absatz 2 um den Satz "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." erweitert.