Das Grundgesetz gilt in erster Linie für den deutschen Staat und für alle Menschen, die sich im Geltungsbereich Deutschlands befinden – aber nicht jedes Recht daraus gilt für jede...
Wann wurde Artikel 3 ergänzt?
Antwort vomArtikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. Oktober 1994 ergänzt. Dabei wurde der Absatz 2 um den Satz "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." erweitert.